HeiratenAnmeldung einer EheschließungDie Anmeldung kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg erfolgen, wenn einer der
Verlobten seinen Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg hat. Eine Heirat ist
auch bei einem anderen Standesamt im Bundesgebiet möglich. Da das Standesamt genaue Angaben über Ihre Person benötigt, wird in einem Telefongespräch individuell mit Ihnen geklärt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Trauungen in den Rathäusern
Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich. Trauungen in der Rheinschiffsmühle GinsheimTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.
Trauungen im Ginsheimer HeimatmuseumTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Tagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr in dem Heimatmuseum möglich:
Gebühren für Trauungen
KontaktWenn Sie Fragen haben, können Sie sich mit den Mitarbeitern in Verbindung setzen:
⇑ / Geburtsurkunde; AusstellungLeistungsbeschreibungDie Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. VerfahrensablaufSie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Beantragung per Post oder Fax:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Beantragung online
An wen muss ich mich wenden?Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenAnträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis: Welche Unterlagen werden benötigt?Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Welche Gebühren fallen an?Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“ Rechtsgrundlage
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