Heiraten

Heiraten in Ginsheim-Gustavsburg
 

Anmeldung einer Eheschließung

Die Anmeldung kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg erfolgen, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg hat. Eine Heirat ist auch bei einem anderen Standesamt im Bundesgebiet möglich.

Da das Standesamt genaue Angaben über Ihre Person benötigt, wird in einem Telefongespräch individuell mit Ihnen geklärt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.


Trauungen in den Rathäusern

Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich.


Trauungen in der Rheinschiffsmühle Ginsheim

Trauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.

  • Freitag, 3. Mai 2024
  • Freitag, 7. Juni 2024
  • Freitag, 5. Juli 2024
  • Freitag, 2. August 2024
  • Freitag, 6. September 2024
  • Freitag, 11. Oktober 2024


Trauungen im Ginsheimer Heimatmuseum

Trauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Tagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr in dem Heimatmuseum möglich:

  • Samstag, 15. Juni 2024
  • Samstag, 13. Juli 2024
  • Samstag, 17. August 2024
  • Samstag, 14. September 2024


Gebühren für Trauungen

  • Gebühr für Prüfung der Ehefähigkeit: 47,00 Euro, bei Beachtung ausländischen Rechts: 70,50 Euro.
  • Gebühr für Trauungen in den Rathäusern von montags bis freitags: 47,00 Euro.
  • Für Trauungen außerhalb des Rathauses fallen zusätzliche Gebühren an. Darüber informiert Sie das Standesamt.
  • Weitere Kosten können noch anfallen, z. B. für die Ausstellung von Urkunden.


Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich mit den Mitarbeitern in Verbindung setzen:

  • Frau Sohnrey - 06134/585-378
  • Frau Luger - 06134/585-379

/ Geburt / Vor der Geburt / Anzeige einer Hausgeburt

Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. 

Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
    • oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
    • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

Zuständige Mitarbeiter

 
Klassische Ansicht

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