HeiratenAnmeldung einer EheschließungDie Anmeldung kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg erfolgen, wenn einer der
Verlobten seinen Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg hat. Eine Heirat ist
auch bei einem anderen Standesamt im Bundesgebiet möglich. Da das Standesamt genaue Angaben über Ihre Person benötigt, wird in einem Telefongespräch individuell mit Ihnen geklärt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Trauungen in den Rathäusern
Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich. Trauungen in der Rheinschiffsmühle GinsheimTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.
Trauungen im Ginsheimer HeimatmuseumTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Tagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr in dem Heimatmuseum möglich:
Gebühren für Trauungen
KontaktWenn Sie Fragen haben, können Sie sich mit den Mitarbeitern in Verbindung setzen:
⇑ / Partnerschaft und Familie / Adoption und Pflegekinder / Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegenLeistungsbeschreibungNach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen. Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus. VerfahrensablaufWenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen der Annehmenden:
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
RechtsbehelfGegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |