HeiratenAnmeldung einer EheschließungDie Anmeldung kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg erfolgen, wenn einer der
Verlobten seinen Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg hat. Eine Heirat ist
auch bei einem anderen Standesamt im Bundesgebiet möglich. Da das Standesamt genaue Angaben über Ihre Person benötigt, wird in einem Telefongespräch individuell mit Ihnen geklärt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Trauungen in den Rathäusern
Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich. Trauungen in der Rheinschiffsmühle GinsheimTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.
Trauungen im Ginsheimer HeimatmuseumTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Tagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr in dem Heimatmuseum möglich:
Gebühren für Trauungen
KontaktWenn Sie Fragen haben, können Sie sich mit den Mitarbeitern in Verbindung setzen:
⇑ / Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches StandesamtLeistungsbeschreibungOrdnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht. VerfahrensablaufDetails zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus. An wen muss ich mich wenden?Zuständig ist das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder zuletzt Ihren Wohnsitz hatten oder sich gewöhnlich aufhalten. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenEine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Antragsberechtigte:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
Welche Gebühren fallen an?Sofern das Standesamt I in Berlin zuständig ist, richtet sich die Gebühr nach Berliner Landesrecht.
Gebühr:
94,00 €
Vorkasse:
Nein
für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gebühr:
12,00 €
Vorkasse:
Nein
für die Ausfertigung der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gebühr:
6,00 €
Vorkasse:
Nein
für jedes weitere ausgefertigte Exemplar der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
RechtsgrundlageVerwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport. Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |