HeiratenAnmeldung einer EheschließungDie Anmeldung kann beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg erfolgen, wenn einer der
Verlobten seinen Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg hat. Eine Heirat ist
auch bei einem anderen Standesamt im Bundesgebiet möglich. Da das Standesamt genaue Angaben über Ihre Person benötigt, wird in einem Telefongespräch individuell mit Ihnen geklärt, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Trauungen in den Rathäusern
Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich. Trauungen in der Rheinschiffsmühle GinsheimTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.
Trauungen im Ginsheimer HeimatmuseumTrauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Tagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr in dem Heimatmuseum möglich:
Gebühren für Trauungen
KontaktWenn Sie Fragen haben, können Sie sich mit den Mitarbeitern in Verbindung setzen:
⇑ / Sterbefall im Ausland BeurkundungLeistungsbeschreibungOrdnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig. VerfahrensablaufDetails zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus. An wen muss ich mich wenden?das Standesamt
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin Standesamt I in Berlin
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenDie Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
Antragsberechtigte sind:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumente der oder des Verstorbenen:
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt. Welche Gebühren fallen an?Für die Beurkundung eines Sterbefalls fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat; gegebenenfalls fallen weitere Gebühren an. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien
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