Erdbestattungen


Wahlgräber

Auf beiden Friedhöfen werden ein-, zwei- und dreistellige Wahlgräber angeboten. Die Nutzungszeit beträgt zunächst 40 Jahre und kann in der Regel auf maximal 80 Jahre insgesamt verlängert werden.

In einer einstelligen Wahlgrabstätte können ein Sarg und zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden. Erst wenn die 25-jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann in dieser Grabstelle eine neue Sargbestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und Rechtsnachfolger.


Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattung, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann von den Angehörigen nicht ausgewählt werden. Die Grabstätten teilt die Friedhofsverwaltung zu. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet.


Rasengräber

Rasengräber werden sowohl als Reihengräber als auch als ein- oder mehrstellige Wahlgräber angeboten. Die Fläche wird als einheitliche Rasenfläche gestaltet und von der Gemeinde gepflegt.

Die Daten der Verstorbenen werden auf einer ebenerdigen Grabplatte auf der Grabstelle hinterlegt. Die Größe der Grabplatte ist festgelegt. Zudem besteht die Möglichkeit, Grabschmuck, Blumen oder ähnliches am Kopfende auf dem dafür vorgesehenen Pflasterstreifen abzustellen.


Vorsorgegräber

Es können alle Grabarten - mit Ausnahme der Reihengrabstätten - als Vorsorgegräber zu Lebzeiten bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres erworben werden. Über Ausnahmen entscheidet die Friedhofsverwaltung. Hinsichtlich der Grabgestaltung und Grabpflege gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorgaben.


Gebühren

Die Gebühren können folgender Gebührenliste (>> zum PDF) entnommen werden.


Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung:

/ Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Leistungsbeschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  •  Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder zuletzt Ihren Wohnsitz hatten oder sich gewöhnlich aufhalten.

Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. 

Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Ehegatte
  • sind beide verstorben:
    • deren Eltern und
    • deren Kinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • die Geburtsurkunden
  • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

Welche Gebühren fallen an?

Sofern das Standesamt I in Berlin zuständig ist, richtet sich die Gebühr nach Berliner Landesrecht.

Gebühr: 94,00 €
Vorkasse: Nein
für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Gebühr: 12,00 €
Vorkasse: Nein
für die Ausfertigung der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Nein
für jedes weitere ausgefertigte Exemplar der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Rechtsgrundlage

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport.

Zuständige Mitarbeiter

 
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