Grab- & Bestattungsformen

Einige Fragen tauchen bei Bestattungen auf. Hier finden Sie eine Auflistung von Informationen zu dem Thema:


Abschiedsraum

In den Trauerhallen beider Friedhöfe steht ein gesonderter Abschiedsraum zur Verfügung, der gegen eine Gebühr genutzt werden kann.


Anmeldung

Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen. Die Friedhofsverwaltung vergibt die Beerdigungstermine.


Anonyme Bestattungen

Für anonyme Bestattungen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Naturgemäß unterbleibt jedoch eine Kennzeichnung und Pflege der Grabstelle.


Erklärung für den Todesfall

Im Sinne der Vorsorgeplanung bietet die Friedhofsverwaltung die Möglichkeit an, formlose Erklärungen aufzunehmen, um dadurch schon zu Lebzeiten die Bestattungsmodalitäten selbst regeln zu können. Die schriftlichen Erklärungen können bei der Friedhofsverwaltung direkt hinterlegt werden.


Grabpflege

Mit der Übernahme einer Grabstätte verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, eine angemessene Pflege für die Dauer der Nutzungszeit sicherzustellen. Die Grabpflege kann durch Angehörige oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen. Dies gilt auch für Vorsorgegräber. Für die Urnengemeinschaftsanlage und die Rasengräber wird die Grabpflege von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Kosten sind mit der Grabgebühr abgegolten.


Ruhezeit

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Sarg oder die Urne in der Grabstätte verbleibt. Sie beginnt mit dem Tag der Bestattung und beträgt für alle Bestattungsformen 25 Jahre. Bei verstorbenen Kindern unter 5 Jahren beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.


Umbettung

Umbettungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Durchführung informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der Friedhofsverwaltung.


Vorsorge

Vorsorgevereinbarungen können unter anderem bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt am Main, Tel. 069.904787-0, www.grabpflege-
hessen-thueringen.de, und bei verschiedenen Bestattungsinstituten abgeschlossen werden.


Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

  • Friedhof Ginsheim: Frau Luger - Tel. 06134/585-379
  • Friedhof Gustavsburg: Frau Sohnrey - Tel. 06134/585-378

/ Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
 Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. 

Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 12,00 €
Vorkasse: Nein
beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar)

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Nein
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat

Gebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

 
Klassische Ansicht

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