Grab- & Bestattungsformen

Einige Fragen tauchen bei Bestattungen auf. Hier finden Sie eine Auflistung von Informationen zu dem Thema:


Abschiedsraum

In den Trauerhallen beider Friedhöfe steht ein gesonderter Abschiedsraum zur Verfügung, der gegen eine Gebühr genutzt werden kann.


Anmeldung

Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen. Die Friedhofsverwaltung vergibt die Beerdigungstermine.


Anonyme Bestattungen

Für anonyme Bestattungen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Naturgemäß unterbleibt jedoch eine Kennzeichnung und Pflege der Grabstelle.


Erklärung für den Todesfall

Im Sinne der Vorsorgeplanung bietet die Friedhofsverwaltung die Möglichkeit an, formlose Erklärungen aufzunehmen, um dadurch schon zu Lebzeiten die Bestattungsmodalitäten selbst regeln zu können. Die schriftlichen Erklärungen können bei der Friedhofsverwaltung direkt hinterlegt werden.


Grabpflege

Mit der Übernahme einer Grabstätte verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, eine angemessene Pflege für die Dauer der Nutzungszeit sicherzustellen. Die Grabpflege kann durch Angehörige oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen. Dies gilt auch für Vorsorgegräber. Für die Urnengemeinschaftsanlage und die Rasengräber wird die Grabpflege von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Kosten sind mit der Grabgebühr abgegolten.


Ruhezeit

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Sarg oder die Urne in der Grabstätte verbleibt. Sie beginnt mit dem Tag der Bestattung und beträgt für alle Bestattungsformen 25 Jahre. Bei verstorbenen Kindern unter 5 Jahren beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.


Umbettung

Umbettungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Durchführung informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der Friedhofsverwaltung.


Vorsorge

Vorsorgevereinbarungen können unter anderem bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt am Main, Tel. 069.904787-0, www.grabpflege-
hessen-thueringen.de, und bei verschiedenen Bestattungsinstituten abgeschlossen werden.


Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

  • Friedhof Ginsheim: Frau Luger - Tel. 06134/585-379
  • Friedhof Gustavsburg: Frau Sohnrey - Tel. 06134/585-378

/ Leichenpass

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

Verfahrensablauf

Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. 

Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
  • Leichenschauschein
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
    Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
  • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

 
Klassische Ansicht

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