Herzlich willkommen auf der Flughafenseite der Stadt Ginsheim-Gustavsburg

 

Mit der Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn im Oktober 2011 wurde die Grundlage für die völlige Verlärmung unserer Region geschaffen. Auch wenn inzwischen alle juristischen Möglichkeiten gegen den Flughafenausbau ausgeschöpft sind, wird sich die Stadt weiterhin gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den in der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) organisierten Kommunen gegen die unerträgliche und gesundheitsgefährdende Fluglärmbelastung in unseren Wohngebieten zur Wehr setzen.

Unser Ziel: Es muss leiser werden – in der Mainspitze wie in der gesamten Region, tagsüber und insbesondere nachts. Dazu brauchen wir

  • ein striktes Flugverbot in der Nacht (von 22.00 bis 6.00 Uhr) und
  • eine sofortige Senkung des Fluglärms um mindestens 0,4 dB(A) jährlich.

Die Stadt unterstützt jede Maßnahme und jede Gesetzesinitiative, die wirksame Lärmminderungen bringt. Lärmentlastungen oder Lärm-verschiebungen auf Kosten anderer Hochbelasteter lehnen wir jedoch ab.


Wie laut ist es bei uns?

Nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn gehört der Stadtteil Gustavsburg zu den am stärksten verlärmten Orten der Region. Aber auch Ginsheim wird durch die Verlagerung aller schweren Flugzeuge auf die Südbahn stärker belastet. Da die Zahl der Flugbewegungen nach langer Stagnation durch die zunehmende Zahl der Billigflieger wächst und 2018 erstmals auf über 500.000 Starts und Landungen gestiegen ist, die Kapazitätsgrenze aber bei weit über 700.000 Flügen jährlich liegt, sind in Zukunft noch deutlich höhere Lärmpegel zu erwarten, wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird!

Der Deutsche Fluglärmdienst (DFLD) unterhält Messstationen in Ginsheim und Gustavsburg. Dort können Sie sowohl die aktuelle Tagesbelastung als auch Monats- und Jahresdurchschnittswerte abrufen oder Vergleichswerte aus anderen Kommunen unterlegen.


Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an!

/ Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

  • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
  • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

  • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
  • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
  • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei Betreuungsangeboten.

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