BauberatungDas Kreisbauamt Groß-Gerau ist die Genehmigungsbehörde für Bauanträge. Alle notwendigen Informationen für die Antragstellung Ihres Vorhabens erfahren Sie hier. Baugenehmigungsfreie Vorhaben können per E-Mail an die Stadtverwaltung an den untenstehenden Kontakt gerichtet werden. Hier ist es immer von Vorteil, möglichst aufschlussreiche Bilder und Skizzen beizufügen. ⇑ / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Prostitution; Sperrgebiete/SperrbezirkeLeistungsbeschreibungSowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig. Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen. Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |