Bürgerhäuser

Bürgerhaus Ginsheim

Frankfurter Straße 39, Stadtteil Ginsheim

  • Gaststätte mit Außengastronomie und Konferenzraum vorhanden (Kroatische Küche, Tel. 06144 / 2896, Öffnungszeiten: Mittwoch - Sonntag, jeweils ab 17 Uhr)
  • Pächter*in der Gaststätte verfügt über das Bewirtungsrecht aller Räume im Bürgerhaus. Daher muss eine Bewirtung über die Gaststätte erfolgen. Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht und/oder verzehrt werden.
  • Lüftungsanlage vorhanden
  • Musikanlage nein

Vermietbare Räume:

  • Saal: Größe 284,10 m²; Bestuhlung und Tische variabel
  • Konferenzraum 3: Größe 119,89 m², Klavier, Bar, Bestuhlung und Tische variabel
  • Konferenzraum 2, Größe: 107,24m², Festbestuhlung inkl. Tischen (25 Tische, 73 Stühle)
Flächenplan Bürgerhaus Ginsheim

Belegungszeiten:


Bürgerhaus Gustavsburg

Hermann-Löns-Allee 19, Stadtteil Gustavsburg

  • Keine Gastronomie- und Selbstbewirtungsmöglichkeit vorhanden

Vermietbare Räume:

  • Marmorsaal, Raum 1: Größe 98,65 m²; Bestuhlung & Tische sind in ausreichender Anzahl und variabel vorhanden, Lüftungsanlage: Ja, Musikanlage: nein
  • Großer Saal: Größe 354,42 m²; Musikanlage: ja; Lüftungsanlage: Ja; Bestuhlung & Tische sind in ausreichender Anzahl und variabel vorhanden
Plan Bürgerhaus Gustavsburg


Belegungszeiten:



    / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Kommunales Gebäudemanagement/Liegenschaftsverwaltung

    Leistungsbeschreibung

    Kommunen und Kreise verfügen oft  über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.

    Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.

    Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.

    Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

    • Bewirtschaftung der Liegenschaften
    • Verwaltung von unbebauten Grundstücke
    • Mietangelegenheiten
    • Pachtangelegenheiten
    • Erwerb und Verkauf von Grundstücken
    • Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
    • Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.

    In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Vermietung von Räumlichkeiten in Ginsheim-Gustavsburg:


    • Bürgerhaus Ginsheim
    • Bürgerhaus Gustavsburg

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

     
    Klassische Ansicht

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