UmwelttagEinmal im Jahr veranstaltet das Umweltbüro der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg einen Umwelttag unter dem Motto "Wir räumen auf -
Ich bin dabei!". An diesem Tag werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine
und Institutionen eingeladen, beim Frühjahrsputz in Auen und Grünflächen
zu helfen. Der Umwelttag 2020 findet am Samstag, 7. März,
zwischen 10 und 12 Uhr statt. Im Anschluss an die Säuberungsaktion
gibt es für alle Helferinnen und Helfer ein deftiges Mittagessen auf dem
Bauhof. Wer gerne mitmachen möchte, kann sich hier anmelden: Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Umweltbüros gerne zur Verfügung. ⇑ / Melderegister - Eintragen einer AuskunftssperreLeistungsbeschreibungEine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen. Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. VerfahrensablaufEs empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt. Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden. Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde. Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen. Zuständige Stelledie Meldebehörde Ihres Wohnortes Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. Rechtsgrundlage
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