Umwelttag

Umwelttag
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Einmal im Jahr veranstaltet das Umweltbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Umwelttag unter dem Motto "Wir räumen auf - Ich bin dabei!". An diesem Tag werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen eingeladen, beim Frühjahrsputz in Auen und Grünflächen zu helfen.

Der Umwelttag 2020 findet am Samstag, 7. März, zwischen 10 und 12 Uhr statt. Im Anschluss an die Säuberungsaktion gibt es für alle Helferinnen und Helfer ein deftiges Mittagessen auf dem Bauhof.

Wer gerne mitmachen möchte, kann sich hier anmelden:

Anmeldung zum Umwelttag 2020

Bitte füllen Sie alle mit (*) markierten Pflichtfelder aus.
 
 
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Umweltbüros gerne zur Verfügung.

/ Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für ein Negativzeugnis sind in den Gemeinden unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Ort.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.

Rechtsgrundlage

§§ 24 und 25 BauGB (Baugesetzbuch)

Dateianhänge

Zugeordnete Abteilungen

 
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