Umwelttag

Umwelttag
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Einmal im Jahr veranstaltet das Umweltbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Umwelttag unter dem Motto "Wir räumen auf - Ich bin dabei!". An diesem Tag werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen eingeladen, beim Frühjahrsputz in Auen und Grünflächen zu helfen.

Der Umwelttag 2020 findet am Samstag, 7. März, zwischen 10 und 12 Uhr statt. Im Anschluss an die Säuberungsaktion gibt es für alle Helferinnen und Helfer ein deftiges Mittagessen auf dem Bauhof.

Wer gerne mitmachen möchte, kann sich hier anmelden:

Anmeldung zum Umwelttag 2020

Bitte füllen Sie alle mit (*) markierten Pflichtfelder aus.
 
 
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Umweltbüros gerne zur Verfügung.

/ Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

Zusätzlich ist in den Bürgerbüros eine Haushaltsbescheinigung erhältlich.

Voraussetzungen

Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.

Dateianhänge

Online-Verfahren

 
Klassische Ansicht

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