Umwelttag

Umwelttag
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Einmal im Jahr veranstaltet das Umweltbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg einen Umwelttag unter dem Motto "Wir räumen auf - Ich bin dabei!". An diesem Tag werden Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen eingeladen, beim Frühjahrsputz in Auen und Grünflächen zu helfen.

Der Umwelttag 2020 findet am Samstag, 7. März, zwischen 10 und 12 Uhr statt. Im Anschluss an die Säuberungsaktion gibt es für alle Helferinnen und Helfer ein deftiges Mittagessen auf dem Bauhof.

Wer gerne mitmachen möchte, kann sich hier anmelden:

Anmeldung zum Umwelttag 2020

Bitte füllen Sie alle mit (*) markierten Pflichtfelder aus.
 
 
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Umweltbüros gerne zur Verfügung.

/ Stundung

Leistungsbeschreibung

Die Leistung der Stundung von kommunalen Abgaben hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern in finanziellen Notlagen entgegenzukommen. Durch die Stundung können sie ihre fälligen kommunalen Abgaben zu einem späteren Zeitpunkt begleichen und finanzielle Belastungen reduzieren. Die Stundung umfasst die vorübergehende Aussetzung der Zahlungsverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum. In dieser Zeit müssen die Bürgerinnen und Bürger keine Zahlungen leisten und können ihre finanziellen Ressourcen anderweitig nutzen. Die Stundung betrifft kommunale Abgaben wie Grundsteuern, Gewerbesteuern, Müllgebühren oder Wasser- und Abwassergebühren. Um von der Stundung kommunaler Abgaben profitieren zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger sich in einer finanziellen Notlage befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bedingungen und Antragsverfahren werden von der jeweiligen kommunalen Behörde festgelegt. Es kann erforderlich sein, entsprechende Nachweise wie Einkommensnachweise oder andere finanzielle Unterlagen vorzulegen. Die kommunale Behörde prüft die Anträge individuell und entscheidet über die Gewährung der Stundung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Stundung keine vollständige Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen darstellt. Die kommunalen Abgaben müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und beglichen werden. Die genauen Konditionen und der Zeitpunkt der Rückzahlung werden ebenfalls von der kommunalen Behörde festgelegt. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei finanziellen Schwierigkeiten an die zuständige kommunale Behörde zu wenden und die Möglichkeiten der Stundung zu erfragen.

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