Mülltrennung: Welcher Müll gehört wohin?

Welcher Müll gehört wohin? Wie entsorge ich meine Abfälle, die zu Hause anfallen? Hier erfahren Sie alles über die Mülltrennung in unserer Stadt Ginsheim-Gustavsburg.


G
elber Sack


Was kommt in den gelben Sack?

FAQ - Gelber Sack

Verpackungen aus Kunststoff/Plastik,
Aluminium/Weißblech
Verbundmaterialien z. B. Getränkekartons

Servicenummer "Gelber Sack":
0800 58 89 720 (Firma Meinhardt)

 

 
Blaue Tonne


(→ weitere Infos)


Papier, Pappe und Kartonagen

 

 

 

 


Grüne Tonne


(→ weitere Infos)


kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle

 


Graue Tonne


(→ weitere Infos)


Restmüll – nicht verwertbarer Hausmüll

 

 

 


Recyclinghof


(→ weitere Infos)


Altreifen, Bauschutt, Metallschrott, Grünabfälle, Elektrokleingeräte

 


Elektroschrott


(→ weitere Infos)


 

 

 

 


Sperrmüll


(→ weitere Infos)


z. B. Möbelstücke, Matratzen, Bettdecken, Körbe, Koffer und Eimer, Fahrräder, Ölöfen (sauber), Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.), Wäschespinnen, Kinderwagen

 

 

 


Altglas


(→ weitere Infos)


 

 


gefährliche Abfälle


(→ weitere Infos)

 


sonstige Wertstoffe


(→ weitere Infos)


Korken, CDs/DVDs, Altkleider



Fragen & Kontakt

Viele Fragen entstehen bei der Abfallentsorgung. Welchen Müll darf ich wie entsorgen? Welche Abfälle werden extra gesammelt? Zu diesen Fragen erhalten Sie hier Ihre Antwort.

Falls Ihre Frage über den Dienstleistungskatalog nicht beantwortet werden kann, können Sie sich gerne mit der zuständigen Stelle im Rathaus in Verbindung setzen.

/ Abfallgebühren

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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