Mülltrennung: Welcher Müll gehört wohin?Welcher Müll gehört wohin? Wie entsorge ich meine Abfälle, die zu Hause
anfallen? Hier erfahren Sie alles über die Mülltrennung in unserer Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Gelber Sack
→ Was kommt in den gelben Sack? → FAQ - Gelber Sack Verpackungen aus Kunststoff/Plastik, Aluminium/Weißblech Verbundmaterialien z. B. Getränkekartons Servicenummer "Gelber Sack": 0800 58 89 720 (Firma Meinhardt) |
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Blaue Tonne
(→ weitere Infos)
Papier, Pappe und Kartonagen
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Grüne Tonne
(→ weitere Infos)
kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle
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Graue Tonne
(→ weitere Infos)
Restmüll – nicht verwertbarer Hausmüll
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Recyclinghof
(→ weitere Infos)
Altreifen, Bauschutt, Metallschrott, Grünabfälle, Elektrokleingeräte
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Elektroschrott
(→ weitere Infos)
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Sperrmüll
(→ weitere Infos)
z. B. Möbelstücke, Matratzen, Bettdecken, Körbe, Koffer und Eimer, Fahrräder,
Ölöfen (sauber), Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.), Wäschespinnen, Kinderwagen
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Altglas
(→ weitere Infos)
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gefährliche Abfälle
(→ weitere Infos) |
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sonstige Wertstoffe
(→ weitere Infos) Korken, CDs/DVDs, Altkleider
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Fragen & KontaktViele
Fragen entstehen bei der Abfallentsorgung. Welchen Müll darf ich wie
entsorgen? Welche Abfälle werden extra gesammelt? Zu diesen Fragen
erhalten Sie hier Ihre Antwort. Falls Ihre Frage über den
Dienstleistungskatalog nicht beantwortet werden kann, können Sie sich
gerne mit der zuständigen Stelle im Rathaus in Verbindung setzen. LeistungsbeschreibungFür die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. DateianhängeEnthalten in folgenden Kategorien |