Mülltrennung: Welcher Müll gehört wohin?

Welcher Müll gehört wohin? Wie entsorge ich meine Abfälle, die zu Hause anfallen? Hier erfahren Sie alles über die Mülltrennung in unserer Stadt Ginsheim-Gustavsburg.


G
elber Sack


Was kommt in den gelben Sack?

FAQ - Gelber Sack

Verpackungen aus Kunststoff/Plastik,
Aluminium/Weißblech
Verbundmaterialien z. B. Getränkekartons

Servicenummer "Gelber Sack":
0800 58 89 720 (Firma Meinhardt)

 

 
Blaue Tonne


(→ weitere Infos)


Papier, Pappe und Kartonagen

 

 

 

 


Grüne Tonne


(→ weitere Infos)


kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle

 


Graue Tonne


(→ weitere Infos)


Restmüll – nicht verwertbarer Hausmüll

 

 

 


Recyclinghof


(→ weitere Infos)


Altreifen, Bauschutt, Metallschrott, Grünabfälle, Elektrokleingeräte

 


Elektroschrott


(→ weitere Infos)


 

 

 

 


Sperrmüll


(→ weitere Infos)


z. B. Möbelstücke, Matratzen, Bettdecken, Körbe, Koffer und Eimer, Fahrräder, Ölöfen (sauber), Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.), Wäschespinnen, Kinderwagen

 

 

 


Altglas


(→ weitere Infos)


 

 


gefährliche Abfälle


(→ weitere Infos)

 


sonstige Wertstoffe


(→ weitere Infos)


Korken, CDs/DVDs, Altkleider



Fragen & Kontakt

Viele Fragen entstehen bei der Abfallentsorgung. Welchen Müll darf ich wie entsorgen? Welche Abfälle werden extra gesammelt? Zu diesen Fragen erhalten Sie hier Ihre Antwort.

Falls Ihre Frage über den Dienstleistungskatalog nicht beantwortet werden kann, können Sie sich gerne mit der zuständigen Stelle im Rathaus in Verbindung setzen.

/ Abfallberatung

Leistungsbeschreibung

Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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