Mülltrennung: Welcher Müll gehört wohin?

Welcher Müll gehört wohin? Wie entsorge ich meine Abfälle, die zu Hause anfallen? Hier erfahren Sie alles über die Mülltrennung in unserer Stadt Ginsheim-Gustavsburg.


G
elber Sack


Was kommt in den gelben Sack?

FAQ - Gelber Sack

Verpackungen aus Kunststoff/Plastik,
Aluminium/Weißblech
Verbundmaterialien z. B. Getränkekartons

Servicenummer "Gelber Sack":
0800 58 89 720 (Firma Meinhardt)

 

 
Blaue Tonne


(→ weitere Infos)


Papier, Pappe und Kartonagen

 

 

 

 


Grüne Tonne


(→ weitere Infos)


kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle

 


Graue Tonne


(→ weitere Infos)


Restmüll – nicht verwertbarer Hausmüll

 

 

 


Recyclinghof


(→ weitere Infos)


Altreifen, Bauschutt, Metallschrott, Grünabfälle, Elektrokleingeräte

 


Elektroschrott


(→ weitere Infos)


 

 

 

 


Sperrmüll


(→ weitere Infos)


z. B. Möbelstücke, Matratzen, Bettdecken, Körbe, Koffer und Eimer, Fahrräder, Ölöfen (sauber), Teppiche, Bodenbeläge (PVC, Linoleum, etc.), Wäschespinnen, Kinderwagen

 

 

 


Altglas


(→ weitere Infos)


 

 


gefährliche Abfälle


(→ weitere Infos)

 


sonstige Wertstoffe


(→ weitere Infos)


Korken, CDs/DVDs, Altkleider



Fragen & Kontakt

Viele Fragen entstehen bei der Abfallentsorgung. Welchen Müll darf ich wie entsorgen? Welche Abfälle werden extra gesammelt? Zu diesen Fragen erhalten Sie hier Ihre Antwort.

Falls Ihre Frage über den Dienstleistungskatalog nicht beantwortet werden kann, können Sie sich gerne mit der zuständigen Stelle im Rathaus in Verbindung setzen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg bittet um Ihre Mithilfe. Sollten Sie Müllablagerungen sehen, teilen Sie uns den Standort mit, damit wir die Abfälle schnellstens entsorgen können.
 
Hinweise, wer den Müll illegal entsorgt hat, nehmen wir ebenfalls gerne entgegen (z. B. Autokennzeichen), wir können dann rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten.

Dateianhänge

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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