Mülltrennung: Welcher Müll gehört wohin?Welcher Müll gehört wohin? Wie entsorge ich meine Abfälle, die zu Hause anfallen? Hier erfahren Sie alles über die Mülltrennung in unserer Stadt Ginsheim-Gustavsburg.
Fragen & KontaktViele Fragen entstehen bei der Abfallentsorgung. Welchen Müll darf ich wie entsorgen? Welche Abfälle werden extra gesammelt? Zu diesen Fragen erhalten Sie hier Ihre Antwort. Falls Ihre Frage über den Dienstleistungskatalog nicht beantwortet werden kann, können Sie sich gerne mit der zuständigen Stelle im Rathaus in Verbindung setzen. ⇑ / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Abfall: Wilder MüllLeistungsbeschreibungWenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
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