Eine Familie beim Umzug
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Ummeldung | Anmeldung

Bei einem Wechsel des Wohnsitzes innerhalb Deutschlands oder dem Zuzug aus dem Ausland müssen Sie sich bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) Ihres neuen Wohnsitzes ummelden/anmelden.  

Eine Ummeldung ist bei einem Wechsel des Wohnsitzes innerhalb der Stadt erforderlich. Die Ummeldung erfolgt persönlich im Bürgerbüro. 

Eine Anmeldung ist notwendig, wenn der Zuzug aus einer anderen Kommune in Deutschland oder dem Ausland erfolgt. Wenn sie die Online-Funktion ihres Personalausweises aktiviert haben, können Sie die Anmeldung auch bequem über unseren Online-Service erledigen. 

Einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online.

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FAQ | Häufige Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung und einer Ummeldung?

    • Anmeldung: Sie melden sich an, wenn Sie vorher in einer anderen Stadt/Gemeinde gewohnt haben oder aus dem Ausland zuziehen.
    • Ummeldung: Sie melden sich um, wenn Sie innerhalb von Ginsheim-Gustavsburg umziehen.
  • Was muss ich zur Anmeldung/Ummeldung mitbringen?

    • Originale und gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mit elektronischem Aufenthaltstitel)
    • Wohnungsgeberbestätigung oder Nachweis über Eigentum (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.). Ein Mietvertrag wird nicht benötigt.
    • ggf. Fahrzeugschein (bei einem Umzug innerhalb des Kreises Groß-Gerau; bei einem Zuzug von außerhalb muss der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle Rüsselsheim oder Groß-Gerau geändert werden)
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  • Wir ziehen gemeinsam um. Müssen alle Personen zu dem Termin mitkommen?

    • Eine Anmeldung/Ummeldung kann mit einer Vollmacht erfolgen. Dazu sind die originalen Ausweisdokumente der mitziehenden Personen erforderlich.
    • Ein*e Ehepartner*in kann die Anmeldung/Ummeldung stellvertretend für die gesamte Familie übernehmen.
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  • Innerhalb welcher Frist muss ich mich anmelden oder ummelden?

    Sie haben 14 Tage ab dem offiziellen Einzugsdatum Zeit, sich an- oder umzumelden.

    Das Einzugsdatum ist nicht automatisch der Beginn des Mietverhältnisses, sondern der tatsächliche Bezug des neuen Wohnsitzes.

  • Kostet eine Anmeldung/Ummeldung etwas?

    • Nein, die Anmeldung /Ummeldung ist kostenfrei. 
    • Nur die Änderung des Fahrzeugscheins ist gebührenpflichtig.
  • Wo melde ich meinen Nebenwohnsitz an?

    Der Nebenwohnsitz kann beim Einwohnermeldeamt des Haupt- und des Nebenwohnsitzes angemeldet werden.


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

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Weitere Informationen

  • Details anzeigen

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Hilfe zur Barrierefreiheit

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
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    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

    –