Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) als Nebenwohnung anmelden.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Wenn sie die Online-Funktion ihres Personalausweises aktiviert haben, können Sie die Anmeldung und Abmeldung auch bequem über unseren Online-Service erledigen.
Einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online.
