Eine Familie beim Umzug
© Foto von Nhành Mai Mới auf Unsplash

Nebenwohnung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) als Nebenwohnung anmelden.

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Wenn sie die Online-Funktion ihres Personalausweises aktiviert haben, können Sie die Anmeldung und Abmeldung auch bequem über unseren Online-Service erledigen. 

Einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online.


Keine Verfahren gefunden.
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FAQ | Häufige Fragen

  • Was muss ich zur Anmeldung/Abmeldung der Nebenwohnung mitbringen?

    • Originale und gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mit elektronischem Aufenthaltstitel)
    • Wohnungsgeberbestätigung oder Nachweis über Eigentum (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.). Ein Mietvertrag wird nicht benötigt.
    Keine Formulare / Verfahren gefunden.
  • Innerhalb welcher Frist muss ich mich anmelden oder abmelden?

    • Anmeldung Nebenwohnung:
      Sie haben 14 Tage ab dem offiziellen Einzugsdatum Zeit, sich anzumelden. Das Einzugsdatum ist nicht automatisch der Beginn des Mietverhältnisses, sondern der tatsächliche Bezug des neuen Wohnsitzes.

    • Abmeldung Nebenwohnung: 
      Sie können sich frühestens 7 Tage vor dem Auszug abmelden.
  • Kostet eine Anmeldung/Abmeldung etwas?

    Nein, die Anmeldung /Abmeldung der Nebenwohnung ist kostenfrei. 

  • Muss ich eine Steuer auf meine Nebenwohnung bezahlen?

    Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuer auf Nebenwohnungen erheben. In Ginsheim-Gustavsburg wird derzeit keine Steuer auf Nebenwohnungen erhoben.


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

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Weitere Informationen

  • Details anzeigen

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Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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    ⌘command
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    ⌘command
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    +

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –