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Japankäfer: Entsorgung von Grünschnitt möglich – Transport von Erde verboten

Ab dem 1. Oktober können Bürger*innen aus dem Stadtteil Ginsheim ihre Grünabfälle wieder wie gewohnt auf dem städtischen Recyclinghof entsorgen. Grund für die seit Juni geltenden Einschränkungen war das Auftreten des Japankäfers in der Region. Da die Flugzeit des Schädlings nun beendet ist, besteht keine Gefahr mehr, dass sich der Käfer über Gartenabfälle weiterverbreitet. Die Einschränkungen bei der Entsorgung von Grünabfällen galten nur für den Stadtteil Ginsheim, da dieser in der sogenannten Pufferzone liegt. Gustavsburg und der städtische Recyclinghof waren davon nicht betroffen.


Hinweise zur Entsorgung

  • Grünabfälle können wieder ohne Einschränkungen beim städtischen Recyclinghof abgegeben werden.
  • Biotonnen können wieder regulär befüllt werden.
  • Kostenpflichtige Papiersäcke dürfen wieder zur Biotonne dazugestellt werden.
  • Die Abgabe von Grünschnitt beim Wertstoffhof Sonnenwerk Bischofsheim ist wieder kostenpflichtig.



Verbringung von Erdmaterial bleibt untersagt

Unverändert gilt: Die Verbringung von unbehandeltem Oberboden mit einer Tiefe von bis zu 30 cm aus der Befallzone und aus der Pufferzone hinaus bleibt streng verboten, um die Verschleppung von Eiern, Larven und Puppen des Japankäfers zu verhindern. Jedoch gibt es Möglichkeiten den Oberboden einer Behandlung zuzuführen.  Die hierfür geltenden Vorgaben sind den aktuellen Angaben des Pflanzenschutzdienstes zu entnehmen.


Hintergrund

Seit September 2025 wurden in der Region Japankäfer nachgewiesen. Der Käfer gilt als gefährlicher Pflanzenschädling und ist in der EU als prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Mit den gesonderten Regelungen im Jahresverlauf sollen Ausbreitungsrisiken weiterhin wirksam begrenzt werden.

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