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Gut durch den Herbst: Gehwege/Straßen reinigen und Bewuchs zurückschneiden

Mit dem Herbst nehmen Laub und Regen zu – gleichzeitig können Unkraut, sonstiger Unrat und überhängender Bewuchs Gehwege und Straßen beeinträchtigen. Die Stadt erinnert Grundstückseigentümer*innen daher daran, ihren Reinigungs- und Rückschnittpflichten nachzukommen und die eigenen Grundstücke sowie angrenzenden Bereiche regelmäßig zu überprüfen. Dies betrifft das komplette Grundstück, auch die Gartenseite oder angrenzende befestigte und unbefestigte Wege. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Reinigungs- und Rückschnittpflichten - auch den Bewuchs und Unrat an der Grundstücksgrenze - ab Mitte Oktober verstärkt kontrollieren. Die Stadt bittet daher, notwendige Reinigungs- und Rückschnittarbeiten jetzt vorzunehmen.

Laut Straßenreinigungssatzung umfasst die Reinigungspflicht die Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte einschließlich der Radwege, Stand- und Mehrzweckspuren, Parkplätze, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Gehwege und Überwege sowie Grünstreifen und Baumscheiben, Böschungen, Stützmauern und Ähnliches.

Auch Bäume und Sträucher auf Grundstücken müssen so zurückgeschnitten sein, dass sie nicht in öffentliche Straßen und Gehwege hineinwachsen, da sonst Fußgänger*innen behindert oder gefährdet werden können. Wer Bäume und Sträucher nicht ausreichend zurückschneidet, kann für Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden, die auf den überhängenden Bewuchs zurückzuführen sind. Auch darf die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen und Ampelanlagen nicht beeinträchtigt werden. Grundsätzlich gilt nach dem Hessischen Straßengesetz (§ 27): Anpflanzungen sind so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Hecken müssen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Im Übrigen ist das sogenannte Lichtraumprofil freizuhalten, das heißt, über Gehwegen müssen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter frei bleiben. Außerdem dürfen die Pflanzen weder die Sicht auf Verkehrszeichen oder Straßennamensschilder verdecken, noch die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.

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