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Fälligkeit der Grundsteuer zum 21. September 2026

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuer am 21. September 2026 zur Zahlung fällig ist.

Liegt ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch von der Stadtkasse eingezogen. Eine weitere Veranlassung durch die Steuerpflichtigen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Sofern kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der folgenden Konten der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg zu überweisen:

Volksbank Mainspitze
IBAN: DE86 5086 2903 0000 0006 12

Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE60 5085 2553 0012 0000 0014

Die Stadtverwaltung bittet darum, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei verspäteter Zahlung müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

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    ⌃control
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    +

    2. Farben umkehren

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    Alt
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    ⌥option
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    +

    Ansicht verkleinern

    –