Aufgrund der andauernden Trockenheit besteht eine hohe Wald- und Grasbrandgefahr.
Um frühzeitig möglichen Bränden vorzubeugen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Grillen und offene Feuer auf öffentlichen Flächen im gesamten Stadtgebiet ab sofort untersagt. Das betrifft zum Beispiel Grills jeder Art (auch Einweggrills), Wasserpfeifen, offene Flammen wie Kerzen oder Fackeln, Abflammgeräte für Unkraut sowie das achtlose Wegwerfen von glühenden Zigaretten.
Die Stadt bittet um Verständnis: Selbst wenn es regnet, bleibt die Brandgefahr – je nach Witterung – bestehen, da die oberen Bodenschichten nur kurz feucht, darunter aber weiterhin trocken sind. Brände können sich in solchen Fällen schnell ausbreiten.
Die Verfügung gilt bis auf Weiteres. Verstöße können mit einem Zwangsgeld geahndet werden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Unterstützung aller Bürger*innen beim Schutz von Umwelt, Mensch und Besitz.
Die Allgemeinverfügung kann hier im Detail nachgelesen werden:

