Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg informiert über die Allgemeinverfügung des Kreises Groß-Gerau zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern.
Die Allgemeinverfügung gilt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau und damit im gesamten Kreisgebiet – mit Ausnahme der Stadt Rüsselsheim.
Zum Schutz streng geschützter Wirbeltiere (z. B. Amphibien) sowie besonders geschützter Arten (z. B. Igel) dürfen Mähroboter in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden. Die jeweils geltenden Sonnenuntergangs- und Sonnenaufgangszeiten können beispielsweise auf https://www.wetter.com eingesehen werden.
Als Mähroboter im Sinne der Allgemeinverfügung gelten alle selbstständig (nicht ferngesteuert) arbeitenden Serviceroboter, die eine vorgegebene Rasenfläche mähen.
Vom Verbot ausgenommen sind Mähroboter, die in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern (Rasenflächen auf Dächern) eingesetzt werden.
Weitere Informationen sowie der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Kreises Groß-Gerau verfügbar.

