Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Quartalsbeträge für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer am 15. August 2026 zur Zahlung fällig sind.
Liegt ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch von der Stadtkasse eingezogen. Eine weitere Veranlassung durch die Steuerpflichtigen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Sofern kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die Zahlungspflichtigen gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der folgenden Konten der Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg zu überweisen:
Volksbank Mainspitze
IBAN: DE86 5086 2903 0000 0006 12
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE60 5085 2553 0012 0000 0014
Die Stadtverwaltung bittet darum, den Fälligkeitstermin einzuhalten. Bei verspäteter Zahlung müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

