Führungszeugnis beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    • einfaches Führungszeugnis
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Europäisches Führungszeugnis

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

    • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
    • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


    Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    FAQ Führungszeugnis Bundesamt für Justiz

    Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie

        Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
        Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
        Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
        (Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
        Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

    Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.

    Sofern Sie das Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren. Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
    • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
      • zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Abgabe: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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