Leistungsinhalt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-GustavsburgDie Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt zur Beantragung - einmalig - die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts– oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin: Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 10,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlVorläufiger PersonalausweisGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlZuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am HauptwohnsitzGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Rechtsgrundlage