Wahl

Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 15. März 2026.

Wahlergebnisse

Die vorläufigen Trendwahlergebnisse werden am Sonntagabend nach der Wahl veröffentlicht. Mit den endgültigen Wahlergebnissen ist ab Montagnachmittag zu rechnen.

    zu den Wahlergebnissen

Stimmabgabe im Wahllokal

Wähler*innen, die am Wahlsonntag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahllokal ihre Stimme abgeben möchten, werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Adresse Ihres Wahllokals.

Briefwahl für kurzfristig Erkrankte

Personen, die kurzfristig erkranken und am Wahlsonntag nicht persönlich ihr Wahllokal aufsuchen können, haben 

  • am Samstag, 14. März 2026, zwischen 9.00 und 12.00 Uhr im Bürgerbüro Ginsheim und 
  • am Wahlsonntag, 15. März 2026, noch bis 15.00 Uhr die Möglichkeit, 

Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person in den Wahlbüros im Bürgerhaus Ginsheim (Frankfurter Straße 39) oder im Zentrum aller Generationen (Pestalozzistraße 10, Gustavsburg) zu beantragen und abzuholen. 

Dazu sind eine ausgefüllte Wahlbenachrichtigung mit Bevollmächtigung sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person erforderlich. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen wieder bis spätestens 18.00 Uhr in den Wahlbüros abgegeben werden.

Briefwahl

Wahlberechtigte Bürger*innen können einen Wahlschein beantragen, um an der Briefwahl teilzunehmen. 

Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort (seit 11.03.2026) nur noch persönlich in den Bürgerbüros möglich - letztmalig bis Freitag, 13. März 2026, im Bürgerbüro Gustavsburg, 13.00 Uhr. 

Die Briefwahlunterlagen können in die Briefkästen der Rathäuser und Bürgerbüros eingeworfen werden. Aufgrund der Postlaufzeiten ist ein Versand nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist der Eintrag der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis der Stadt. Über diesen Eintrag erfolgt eine Information durch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung.

Wahlbenachrichtigung

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. Wer bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte mit dem Bürgerbüro Ginsheim oder Bürgerbüro Gustavsburg Kontakt aufnehmen.

Musterstimmzettel

Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahlen vorbereiten können, stellen wir Ihnen hier die Musterstimmzettel für die Wahl der Stadtverordneten, des Kreistags und des Ausländerbeirats zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, sich vorab mit den Stimmzetteln vertraut zu machen.

Schon informiert?

Städtische Pressemeldungen aus dem Bereich Wahlen.


Fragen und Kontakt

Bei Fragen rund um Wahlen, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl oder die Tätigkeit als Wahlhelfer*in hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt gerne weiter.

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