Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 15. März 2026.
Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl 2026
Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte Bürger*innen können einen Wahlschein beantragen, um an der Briefwahl teilzunehmen. Der Wahlscheinantrag für die Briefwahl kann bequem und sicher online ab Montag, 2. Februar 2026, beantragt werden.
Weitere Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen:
- per E-Mail
- persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten in dem Bürgerbüro Ginsheim oder Bürgerbüro Gustavsburg.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist der Eintrag der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis der Stadt. Über diesen Eintrag erfolgt eine Information durch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung.
Wahlbenachrichtigung
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. Wer bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte mit dem Bürgerbüro Ginsheim oder Bürgerbüro Gustavsburg Kontakt aufnehmen.
Wahlvorschläge einreichen
Der Wahlleiter der Stadt Ginsheim-Gustavsburg fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung (Kommunalwahl) und der Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 auf. Nähere Informationen dazu sind in den nachfolgenden Dokumenten zu finden.
Zusätzlich informiert das Wahlamt der Stadt, dass es an folgenden Tagen vor dem Jahreswechsel für die Abgabe von Wahlvorschlägen erreichbar ist: 24., 29., 30. und 31. Dezember 2025, jeweils zwischen 9.00 und 12.00 Uhr im Rathaus Gustavsburg, Dr.-Herrmann-Straße 32.
Schon informiert?
Städtische Pressemeldungen aus dem Bereich Wahlen.
Fragen und Kontakt
Bei Fragen rund um Wahlen, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl oder die Tätigkeit als Wahlhelfer*in hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt gerne weiter.

