Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 15. März 2026.
Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl 2026
Briefwahl beantragen
Wahlberechtigte Bürger*innen können einen Wahlschein beantragen, um an der Briefwahl teilzunehmen. Der Wahlscheinantrag für die Briefwahl kann bequem und sicher online ab Montag, 2. Februar 2026, beantragt werden.
Weitere Möglichkeiten, einen Briefwahlantrag zu stellen:
- per E-Mail
- persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten in dem Bürgerbüro Ginsheim oder Bürgerbüro Gustavsburg.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Beantragung eines Wahlscheins ist der Eintrag der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis der Stadt. Über diesen Eintrag erfolgt eine Information durch die Zusendung der Wahlbenachrichtigung.
Wahlbenachrichtigung
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen hat begonnen. Wer bis zum 22. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte mit dem Bürgerbüro Ginsheim oder Bürgerbüro Gustavsburg Kontakt aufnehmen.
Musterstimmzettel
Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahlen vorbereiten können, stellen wir Ihnen hier die Musterstimmzettel für die Wahl der Stadtverordneten, des Kreistags und des Ausländerbeirats zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, sich vorab mit den Stimmzetteln vertraut zu machen.
Schon informiert?
Städtische Pressemeldungen aus dem Bereich Wahlen.
Fragen und Kontakt
Bei Fragen rund um Wahlen, Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl oder die Tätigkeit als Wahlhelfer*in hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt gerne weiter.




