Schriftzug "Politik"

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung (Stadtparlament, Abkürzung: STVV) ist das oberste beschlussfassende Organ der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Verwaltung und die Geschäftsführung des Magistrats.

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind ehrenamtlich tätig im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit üben sie nach ihrer freien Überzeugung aus. Das Gemeinwohl ist das oberste Ziel ihrer Arbeit.

Sitzungstermine

Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Sie sind herzlich eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung finden Sie hier: 

 Sitzungskalender zum Download

Sitzverteilung

Der Stadtverordnetenversammlung gehören insgesamt 37 Stadtverordnete an. Nachfolgend finden Sie die aktuelle Sitzverteilung für die Legislaturperiode 2021 bis 2026:

  • SPD: 10 Mitglieder
  • CDU: 8 Mitglieder
  • Freie Wähler: 9 Mitglieder
  • Bündnis 90/Die Grünen: 6 Mitglieder
  • FDP: 2 Mitglieder
  • Die Linke: 2 Mitglieder

Die Verteilung dieser Sitze kann sich im Verlauf der Wahlperiode verändern – etwa durch Fraktionswechsel, Parteiaustritte oder Neugründungen. 

Ausschüsse und Ältestenrat

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden. Sie bestimmt über die Aufgaben der Ausschüsse, deren Mitgliederzahl und ihre Besetzung. Die Ausschüsse müssen über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht erstatten. Die Ausschüsse sind nach dem Stärkenverhältnis der Fraktionen zusammengesetzt.

In Ginsheim-Gustavsburg bestehen die folgenden Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
  • Sport-, Jugend- und Sozialausschuss

Der Ältestenrat unterstützt die/den Vorsitzende*n der Stadtverordnetenversammlung bei der Führung der Geschäfte. Der Ältestenrat besteht aus der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und deren/dessen Stellvertretung sowie den Vorsitzenden der Fraktionen oder deren Stellvertretungen.

Bürgerfragestunde

Vor Beginn jeder dritten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet eine Bürgerfragestunde statt. Einwohner*innen haben die Möglichkeit, Fragen über kommunale Angelegenheiten an Fraktionsvertreter*innen, den Magistrat einschließlich des Bürgermeisters oder anwesende Mitglieder der Verwaltung zu stellen. Die Fragestunde beginnt 15 Minuten vor Sitzungsbeginn. Die Fragen dürfen sich nicht auf Themen beziehen, die unmittelbar Gegenstand der nachfolgenden Stadtverordnetenversammlung sind.

  • Termine 2026 

    • Termine für das Jahr 2026 folgen
  • Wichtig zu wissen

    • Jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Stadt kann vor jeder dritten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an Fraktionen, den Magistrat einschließlich des Bürgermeisters oder anwesende Mitglieder der Verwaltung mündlich Fragen stellen. Vor der Fragestellung nennt der/die Einwohner*in kurz seinen/ihren Namen.
    • Die Frage ist knapp und sachlich abzufassen, sodass sofort erkennbar ist, worüber eine Auskunft gewünscht wird.
    • Die Fragen dürfen sich nur auf kommunalpolitische Themen der Stadt Ginsheim-Gustavsburg beziehen und nicht auf Themen, die unmittelbar Gegenstand der nachfolgenden Stadtverordnetenversammlung sind.
    • Die Fragen sollen klar, sachlich und nicht beleidigend sein. Sie dürfen kein eigenes politisches Statement des Fragenden darstellen. Eine Nachfrage nach der Beantwortung kann durch die Sitzungsleitung zugelassen werden, eine Diskussion ist jedoch ausgeschlossen.
    • Die Fragen werden von dem entsprechenden Gremium (Magistrat und jeweils einer Fraktionsvertreterin/einem Fraktionsvertreter) beantwortet. Die Moderation in der Bürgerfragestunde übernimmt der Stadtverordnetenvorsteher.
    • Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich. Kann die Frage mündlich nicht oder nicht ausreichend beantwortet werden, steht es dem Fragenden frei, eine Frage schriftlich nachzureichen, die dann von dem Adressaten der Frage beantwortet werden kann.
    • Die Leitung der Bürgerfragestunde sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung wird vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und bei dessen Abwesenheit durch eine/n seiner Stellvertreter/innen wahrgenommen.
  • Datenschutzrechtlicher Hinweis

    Bei Einreichung einer Frage ist die/der Fragende damit einverstanden, dass ihre/seine personenbezogenen Daten zu folgendem Zweck erhoben werden: Die im Rahmen der Bürgerfragestunde erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzvorschriften (EU-Datenschutzgrundverordnung und Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz) erhoben.

    Die/der Fragende nimmt zur Kenntnis, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass das jederzeitige Recht zusteht, die gespeicherten Daten einzusehen.

Stadtverordnete 

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Stadtverordneten der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Es handelt sich um die Gewählten der Wahlperiode 1. April 2021 bis 31. März 2026.

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Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Informationen zur Stadtverordnetenversammlung? Die zuständigen Mitarbeitenden im Rathaus stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

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