Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Er ist verantwortlich für die laufende Verwaltung der Stadt und setzt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung um.
Der Magistrat setzt sich aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen:
- der/dem Bürgermeister*in,
- der/dem Ersten Stadträtin/Stadtrat sowie
- sechs ehrenamtliche*n Stadträten/Stadträtinnen.
Die Mitglieder des Magistrats übernehmen zudem die Vertretung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin bei dessen/deren Abwesenheit.
Die Sitzungen des Magistrats sind nicht öffentlich.
