Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Stadtverwaltung und trägt die Verantwortung für die Organisation der Dienstgeschäfte sowie die Umsetzung der politischen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Vorsitz im Magistrat – Leitung des Exekutivorgans der Stadt und Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Leitung der Stadtverwaltung – Organisation und Führung der städtischen Dienststellen
- Repräsentation der Stadt – Vertretung in offiziellen und gesellschaftlichen Angelegenheiten
- Stadtentwicklung – Planung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität
In Hessen wird die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister alle sechs Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt – nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl.







