Menschen mit Beeinträchtigungen stehen im Alltag oft vor besonderen Herausforderungen. Der/die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt ist eine zentrale Anlaufstelle für alle, die Unterstützung oder Beratung benötigen. Er/sie vermittelt Kontakte zu passenden Anlaufstellen und hilft, individuelle Lösungen zu finden.
Darüber hinaus setzt er/sie sich aktiv dafür ein, dass die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen in städtischen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden – insbesondere bei Bauvorhaben. Stellungnahmen sollen bei entsprechenden Maßnahmen frühzeitig einbezogen werden.
Er/sie informiert die städtischen Gremien sowie Bürger*innen über die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen und fördert so das Bewusstsein für eine inklusive Stadtgesellschaft.
Der/die Behindertenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt (analog der Amtszeit der Stadtverordnetenversammlung) und übt sein Amt ehrenamtlich aus.
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