Der Ausländerbeirat vertritt alle ausländischen Bürger*innen der Stadt, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen und deshalb kein Kommunalwahlrecht haben. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen.
Die Vertreter*innen des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für fünf Jahre gewählt.
