Die Grundsteuer ist eine sogenannte Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie bemisst sich nach dem Eigentum, der Beschaffenheit und dem Wert eines Grundstücks.
Erhoben wird die Grundsteuer von der Kommune, in deren Gebiet sich der Grundbesitz befindet. Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder inländische Grundbesitz.
Ein Wechsel der Eigentumsverhältnisse kann vorab online gemeldet werden. In der Regel erfolgt die Mitteilung jedoch automatisiert durch die notarielle Beurkundung.
