Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und orientiert sich ausschließlich am Besteuerungsobjekt. Persönliche Verhältnisse des Steuerschuldners, wie etwa dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, bleiben dabei unberücksichtigt.
Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer, also die Person, auf deren Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Bei Personengesellschaften gilt die Gesellschaft selbst als Steuerschuldner, sofern deren Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzustufen ist.
