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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und orientiert sich ausschließlich am Besteuerungsobjekt. Persönliche Verhältnisse des Steuerschuldners, wie etwa dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, bleiben dabei unberücksichtigt. 

Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und dessen objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer, also die Person, auf deren Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Bei Personengesellschaften gilt die Gesellschaft selbst als Steuerschuldner, sofern deren Tätigkeit als Gewerbebetrieb einzustufen ist.                           

FAQ | Häufige Fragen

  • Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz?

    Den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz können Sie der Hebesteuersatzung entnehmen:

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.
  • Wer unterliegt der Gewerbesteuer?

    • Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz – GewStG) und seine objektive Ertragskraft. Es ist somit gleichgültig, wem der Betrieb gehört, wem die Erträge des Betriebs zufließen und wie die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers sind. Die Gewerbesteuer besteuert damit – im Unterschied zu den Personensteuern (zum Beispiel Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) – nicht die Leistungsfähigkeit einer Person, sondern eine Sache, nämlich den Gewerbebetrieb.
    • Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen; die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften gelten stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb. Der Gewerbesteuer unterliegt nicht eine Betätigung, die als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder als Ausübung eines freien Berufs oder als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.
  • Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag und für wen gilt dieser?

    Der Freibetrag liegt bei 24.500 € und gilt für kleine Unternehmen (Einzelunternehmer oder Personengesellschaften).

  • Wo muss ich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen?

    Die Aussetzung der Vollziehung muss bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.

  • Der Gewerbesteuermessbetrag wurde zu hoch angesetzt - an wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Finanzamt.


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

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