In Ginsheim-Gustavsburg stehen Ihnen verschiedene Grab- und Bestattungsformen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite oder in unserem Flyer.
Grab- und Bestattungsformen
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der oder die Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstätte auf dem Friedhof beigesetzt. Für die Erdbestattung gelten die allgemeinen Regelungen des hessischen Bestattungsgesetzes. Die Beisetzung darf nur auf einem zugelassenen Friedhof erfolgen.
Folgende Grabarten stehen für die Erdbestattung zur Verfügung:
Wahlgräber
Auf beiden Friedhöfen werden ein-, zwei- und dreistellige Wahlgräber angeboten. Die Nutzungszeit beträgt zunächst 40 Jahre und kann in der Regel auf maximal 80 Jahre insgesamt verlängert werden. In einer einstelligen Wahlgrabstätte können ein Sarg und zusätzlich zwei Urnen beigesetzt werden. Erst wenn die 25-jährige Ruhezeit abgelaufen ist, kann in einer Grabstelle eine neue Bestattung erfolgen. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte gilt im Todesfall für die eigene Person, ihre Angehörigen und Rechtsnachfolger.
Reihengräber
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Erst im Todesfall ist eine Inanspruchnahme der Gräber möglich. Die Grablage kann von den Angehörigen nicht ausgewählt werden. Die Grabstätten teilt die Friedhofsverwaltung zu. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit werden die Reihengräber eingeebnet.
Rasengräber
Rasengräber werden sowohl als Reihengräber als auch als ein- oder zweistellige Wahlgräber angeboten. Die Fläche wird als einheitliche Rasenfläche gestaltet und von der Stadt gepflegt.
Die Daten der Verstorbenen werden auf einer ebenerdigen Grabplatte auf der Grabstelle hinterlegt. Die Größe der Grabplatte ist festgelegt. Zudem besteht die Möglichkeit, Grabschmuck, Blumen oder Ähnliches am Kopfende auf dem dafür vorgesehenen Pflasterstreifen abzustellen.
Vorsorgegräber
Es können alle Grabarten – mit Ausnahme der Reihengrabstätten – als Vorsorgegräber zu Lebzeiten bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres erworben werden. Über Ausnahmen entscheidet die Friedhofsverwaltung. Hinsichtlich der Grabgestaltung und Grabpflege gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorgaben.
Gebühren
Für Erdbestattungen entstehen folgende Grundkosten in Euro (Stand 1. Januar 2022):
Bestattungsgebühr 1.172,- Trauerhalle (bis 60 Minuten) 300,- Zuzüglich fallen nach Grabart die folgenden Kosten in Euro an:
Grabart (Beispiele) Grabgebühr
Gesamtkosten
Reihengrab (für 25 Jahre) 1.682,-
3.154,-
Erdwahlgrab einstellig (für 40 Jahre) 2.691,-
4.163,-
Erdwahlgrab zweistellig (für 40 Jahre) 6.345,-
7.817,-
Rasenwahlgrab einstellig Ginsheim (für 40 Jahre) 3.013,-
4.485,-
Rasenwahlgrab zweistellig Ginsheim (für 40 Jahre) 6.713
8.185,-
Feuerbestattungen
Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt. Hier erfolgt nach der Einäscherung des Verstorbenen die Beisetzung der Aschereste in einer fest verschlossenen Urne. Auch für Urnen gilt in Hessen der Bestattungszwang auf Friedhöfen. Das Gesetz über die Feuerbestattung schreibt vor der Einäscherung eine zweite amtliche Leichenschau vor.
Die folgenden Grabarten stehen für die Feuerbestattung zur Verfügung
Urnenwahlgräber
Die Lage eines Urnenwahlgrabes kann aus den verfügbaren Grabplätzen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden. Wählbar ist auch die Anzahl der Grabstellen. Es werden zwei- und dreistellige Urnenwahlgrabstätten angeboten.
Der Nutzungsberechtigte erhält das ausschließliche Nutzungsrecht an der ausgewählten Grabstelle durch die eigene Person, seine Angehörigen und Rechtsnachfolger. Die Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre.
Urnenreihengräber
Urnenreihengräber sind Reihengrabstätten, die auf dafür vorgesehenen Flächen der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer von 25 Jahren zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden.
Eine Auswahl der Grablage durch die Angehörigen sowie eine Weiterführung der Reihengrabstätte über die Ruhezeit hinaus ist daher nicht möglich. Reservierungen für Ehepartner sind ebenfalls nicht möglich.
Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit werden die Gräber eingeebnet.Urnennischen
Urnen können nicht nur in Erdgräbern sondern auch in Urnenwänden beigesetzt werden. Hier stehen jeweils Urneneinzelnischen und Urnendoppelnischen zur Verfügung. Die Kosten für die Abdeckplatte sind in der Gebühr enthalten.
Für Einzelnischen gelten sinngemäß die Vorschriften für Urnenreihengräber. Die Dauer für die Nutzung der Doppelnischen beträgt grundsätzlich 40 Jahre.
Urnengemeinschaftsanlage
In der Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof Ginsheim werden einstellige Urnengräber und Vorsorgegräber angeboten. Die Beisetzungsstellen gibt die Friedhofsverwaltung vor.
Auf den vorhandenen Stellen besteht die Möglichkeit, die Daten der Verstorbenen anzugeben. Die Schrifttafeln werden zur Verfügung gestellt und sind - ebenso wie die Kosten für den Pflegeaufwand der Anlage - in der Gebühr enthalten.
Gebühren
Für jede Urnenbeisetzung entstehen folgende Bestattungskosten in Euro (Stand 1. Januar 2022):
Trauerhalle (bis 60 Minuten) 300,- Zuzüglich fallen nach Grabart die folgenden Kosten in Euro an:
Grabart (Beispiele) Beisetzungsgebühr
Grabgebühr
Gesamtkosten
Urnenreihengrab (für 25 Jahre) 345,-
969,-
1.614,-
Urnenwahlgrab zweistellig
(für 40 Jahre)345,-
1.938,-
2.583-
Urneneinzelnische (für 25 Jahre) 223,-
1.083,-
1.606,-
Urnendoppelnische (für 40 Jahre) 223,-
1.733,-
2.256,-
Baumgrabstätten (für 25 Jahre) 345,-
1.239,-
1.884,-
Baumgrabstätten (für 40 Jahre) 345,-
1.982,-
2.627,-
Häufige Begriffe
Abschiedsraum
In den Trauerhallen beider Friedhöfe steht ein Abschiedsraum zur Verfügung, der gegen eine Gebühr genutzt werden kann.
Anmeldung einer Bestattung
Die Anmeldung einer Bestattung erfolgt bei der Friedhofsverwaltung durch die Angehörigen oder das Bestattungsunternehmen. Die Friedhofsverwaltung vergibt die Beerdigungstermine.
Anonyme Bestattungen
Für anonyme Bestattungen gelten die allgemeinen Bestimmungen. Naturgemäß unterbleibt jedoch eine Kennzeichnung und Pflege der Grabstelle.
Erklärung für den Todesfall
Im Sinne der Vorsorgeplanung bietet die Friedhofsverwaltung die Möglichkeit an, formlose Erklärungen aufzunehmen, um dadurch schon zu Lebzeiten die Bestattungsmodalitäten selbst regeln zu können.
Die schriftlichen Erklärungen können bei der Friedhofsverwaltung direkt hinterlegt werden.
Grabpflege
Mit der Übernahme einer Grabstätte verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte, eine angemessene Pflege für die Dauer der Nutzungszeit sicherzustellen.
Die Grabpflege kann durch Angehörige oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner erfolgen. Dies gilt auch für Vorsorgegräber.
Für die Urnengemeinschaftsanlage und die Rasengräber wird die Grabpflege von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Kosten sind mit der Grabgebühr abgegolten.
Ruhezeit
Die Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Sarg oder die Urne in der Grabstätte verbleibt. Sie beginnt mit dem Tag der Bestattung und beträgt für alle Bestattungsformen 25 Jahre.
Bei verstorbenen Kindern unter 5 Jahren beträgt die Ruhefrist 15 Jahre.
Umbettung
Umbettungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Durchführung informieren Sie sich bitte rechtzeitig vorab bei der Friedhofsverwaltung.
Vorsorge
Vorsorgevereinbarungen können bei folgenden Stellen abgeschlossen werden:
- bei verschiedenen Bestattungsinstituten,
- Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH
An der Festeburg 33
60389 Frankfurt am Main
Tel. 069.904787-0
www.grabpflege-hessen-thueringen.de
Fragen und Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung.
