Zuwanderer*innen können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Zusätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Einbürgerung ermöglicht neben rechtlicher Sicherheit auch die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in Deutschland.
