Menschen stehen in einem halbkreis und legen hände übereinander

Einbürgerung

Zuwanderer*innen können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu ist ein Antrag erforderlich. Zusätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. 

Die Einbürgerung ermöglicht neben rechtlicher Sicherheit auch die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in Deutschland.

FAQ | Häufige Fragen

  • Einbürgerungsantrag - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Folgende Voraussetzungen müssen für einen Einbürgerungsantrag erfüllt sein:

    • Sie haben seit fünf Jahren rechtmäßig ununterbrochen den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht nur für einen vorübergehenden Zweck erteilt ist.
    • Sie besitzen eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (gültiger Personalausweis bzw. Reisepass des Heimatstaates).
    • Sie sind in der Lage den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Sie bzw. Ihr*e Ehe-/Lebenspartner*in sind in Vollzeit berufstätig).
    • Sie sind nicht vorbestraft.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Schulabschluss oder eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland abgeschlossen bzw. B1 Sprachzertifikat).
    • Sie verfügen über staatsbürgerliches Grundwissen (Schulabschluss oder eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland abgeschlossen bzw. B1 Sprachzertifikat).
  • Beratung und Antragsabgabe

    • Erstberatung: Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Daher ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch notwendig. Hier werden Ihnen auch die erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt. Den Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der angegeben Telefonnummer.
    • Einbürgerungsantrag abgeben: Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Abgabetermin. 
    • Einbürgerungsurkunde abholen: Sobald wir eine positive Entscheidung durch das Regierungspräsidium Darmstadt bekommen, erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Abholtermin
  • Wer bearbeitet meinen Einbürgerungsantrag und wie lange dauert es?

    • Wir beraten Sie, nehmen Ihre Anträge entgegen und händigen Ihnen nach Entscheidung die Einbürgerungsurkunde aus. Die Entscheidung über Ihre Einbürgerung trifft das Regierungspräsidium Darmstadt. 
    • Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich zwischen europäischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen außerhalb der EU.
    • Für alle Staatsangehörigen außerhalb der EU dauert die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages etwa 20 Monate.
    • Für alle EU Staatsangehörigen dauert die Bearbeitung etwa 3 - 6 Monate.
  • Ab welchem Alter muss ich einen Einbürgerungsantrag ohne meine Eltern stellen?

    Personen ab dem 16. Lebensjahr stellen alleine einen Einbürgerungsantrag.

  • Behalte ich meine bisherige Staatsangehörigkeit?

    • Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt die Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit.
    • Sollte Ihr bisheriger Heimatstaat keine doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren, müssen Sie sich entweder entlassen lassen bzw. sich mit Ihrer Heimatbehörde in Verbindung setzen. Dort können Sie klären, welche Schritte notwendig sind.
  • Welche Gebühren werden wann fällig?

    • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255,00 Euro.
    • Bei minderjährigen Kindern, die ebenfalls eingebürgert werden, ohne Einkünfte beträgt die Einbürgerungsgebühr 51,00 Euro pro Kind.
    • Sie erhalten vom Regierungspräsidium Darmstadt einen Gebührenbescheid zugeschickt; diesen müssen Sie begleichen.

Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

Keine Abteilungen gefunden.

Weitere Informationen

  • Details ansehen

    Keine Leistungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.