Trauung: alles auf einen Blick

Sie möchten heiraten? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die standesamtliche Trauung: von der Anmeldung  bis hin zu den Trauorten in unserer Stadt.

Wenn einer der Ehepartner in Ginsheim-Gustavsburg wohnt, können Sie die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg vornehmen. Die Trauung selbst kann anschließend in jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, besprechen wir individuell mit Ihnen in einem persönlichen Telefongespräch. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eheschließung vorab online anzumelden:

Keine Verfahren gefunden.

FAQ | Häufige Fragen

  • An welchem Ort kann die Trauung stattfinden?

    In Ginsheim-Gustavsburg stehen Ihnen verschiedene Orte für Ihre Trauung zur Verfügung. Diese stellen wir Ihnen gerne vor:
    Orte für Ihre Trauung

  • Welche Gebühren fallen bei einer Trauung an?

    • Zusätzlich fällt eine Gebühr für die Trauung selbst an. Erfolgt die Trauung in einem der Rathäuser - zwischen Montag und Freitag - beträgt die Gebühr wie folgt:
      Gebühr Trauung Rathäuser
    • Für Trauungen außerhalb des Rathauses fallen zusätzliche Gebühren an. Darüber informiert Sie das Standesamt. 
    • Weitere Kosten können für z. B. die Ausstellung von Urkunden anfallen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die benötigten Unterlagen können je nach Person unterschiedlich sein. Daher empfehlen wir, dies in einem persönlichen Telefongespräch mit dem Standesamt zu klären.

  • Wir wohnen nicht in Ginsheim-Gustavsburg, können wir trotzdem dort heiraten?

    Ja, Sie können in Ginsheim-Gustavsburg heiraten. Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, ob Ihr Wunschtermin frei ist.

    Bitte klären Sie die Prüfung der Ehevoraussetzungen und die Anmeldung zur Eheschließung mit dem Standesamt, das für den Wohnsitz eines der Verlobten zuständig ist.

  • Können wir samstags in Ginsheim-Gustavsburg heiraten?

    Ja, Sie können an bestimmten Samstagen im Jahr im Heimatmuseum im Stadtteil Ginsheim heiraten. Die Termine finden Sie auf folgender Übersichtsseite:
    Orte für Ihre Trauung

    Sollte Ihr Wunschtermin angezeigt werden, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt. Hier können Sie Termine unverbindlich reservieren und Details zur Anmeldung und dem Eheschließungsort erfragen.

  • Wann benötigt man in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung?

    Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten und keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem Heimatland/Konsulat. Bitte erkundigen Sie sich dort, welche Unterlagen für die Ausstellung erforderlich sind.

  • Wann benötigt ein deutscher Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis? 

    Für eine Eheschließung im Ausland ist in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse zur Eheschließung bestehen. Ausgestellt wird dieses von dem Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes einer der beiden Verlobten. 

    Besteht in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes für das Ausstellen des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

    Ihr Ehefähigkeitszeugnis können Sie online beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg beantragen:

    Ehefähigkeitszeugnis online beantragen

  • Was muss ich nach der Eheschließung im Ausland beachten?

    Die Heiratsurkunde sollte beim Einwohnermeldeamt vorgezeigt werden, damit dort der Familienstand im Melderegister geändert wird. War die Geburt der Ehegatten in Deutschland, sollte die Urkunde auch beim Standesamt vorgezeigt werden, damit am Geburtsregister ebenfalls ein Hinweis über die Eheschließung erfolgen kann.

    Möchten die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen führen, kann es erforderlich sein, dass beim deutschen Standesamt noch eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehename in der ausländischen Urkunde vermerkt ist, oder dort eine Namensführung eingetragen wurde, die nach deutschem Recht nicht möglich ist.


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

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