Für Ihre standesamtliche Trauung stehen Ihnen in beiden Stadtteilen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung. Neben den klassischen Trauzimmern in den Rathäusern bieten auch besondere Orte den passenden Rahmen für Ihre Eheschließung.
Orte für Trauungen
Trauungen in den Rathäusern
Termine für Trauungen im Rathaus Ginsheim und im Rathaus Gustavsburg sind von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 11.30 Uhr möglich.
Rathaus Ginsheim
Rathaus Gustavsburg
Trauungen in der Rheinschiffsmühle Ginsheim
Trauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Freitagen zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Rheinschiffsmühle möglich.
- Freitag, 8. Mai 2026
- Freitag, 12. Juni 2026
- Freitag, 3. Juli 2026
- Freitag, 7. August 2026
- Freitag, 4. September 2026
- Freitag, 2. Oktober 2026
Trauungen im Heimatmuseum Ginsheim
Trauungen sind in den Frühjahrs- und Sommermonaten an ausgewählten Samstagen zwischen 9.15 Uhr und 11.30 Uhr im Heimatmuseum Ginsheim möglich:
- Samstag, 13. Juni 2026
- Samstag, 11. Juli 2026
- Samstag, 15. August 2026
- Samstag, 12. September 2026
Standorte
FAQ | Häufige Fragen
Wie viele Gäste können zur Trauung kommen?
- Rathaus Ginsheim: Platz für bis zu 25 Gäste
- Rathaus Gustavsburg: Platz für bis zu 11 Gäste
- Heimatmuseum Ginsheim: Platz für bis zu 25 Gäste
- Rheinschiffsmühle Ginsheim: Platz für bis zu 30 Gäste
Dürfen Gäste am Eheschließungstag Reis und Blüten streuen oder Luftballons steigen lassen?
- Reis während einer Trauung zu streuen, hat sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingebürgert und soll den Eheleuten viel Glück im Leben bescheren. Jedoch hat auch diese Tradition zwei Gesichter. Im Treppenhaus und vor dem Rathaus wird Reis zu einer echten Unfallgefahr! Regen weicht die Reiskörner auf und hinterlässt eine schmierige Masse. Im Winter wird der Boden sehr rutschig.
- Auch ist Reis für viele Menschen ein Grundnahrungsmittel, die oftmals nicht mehr als eine Handvoll Reis am Tag zum Überleben haben. Deshalb ist es beim Standesamt Ginsheim-Gustavsburg nicht erlaubt, Reis zu streuen oder zu werfen.
- Luftballons dürfen aufsteigen. Bitte beachten Sie hier die Vorschriften des Luftfahrtbundesamtes. Informationen finden Sie unter: www.lba.de
Fragen und Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung.
