Möchten Sie ein Gewerbe in Ginsheim-Gustavsburg betreiben oder Änderungen vornehmen? Sie können das Gewerbe online anmelden, ummelden oder abmelden:
Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Suchergebnisse werden geladen
Keine Verfahren gefunden.
FAQ | Häufige Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie hier nachlesen:
Wie kann ich mein Gewerbe anmelden/ummelden?
Die Gewerbemeldung kann persönlich im Bürgerbüro, online über das Dienstleistungsportal oder per E-Mail erfolgen.
Unterschied zwischen einer Gewerbeanmeldung und einer Gewerbeummeldung?
- Eine Anmeldung ist bei einer Neugründung eines Unternehmens notwendig. Ebenso wird ein Gewerbe angemeldet, wenn Sie dies vorher in einem anderen Meldebezirk ausgeübt haben.
- Eine Ummeldung liegt vor, wenn das Gewerbe bereits in Ginsheim-Gustavsburg gemeldet ist. Eine Ummeldung ist z. B. eine Erweiterung/Änderung der Tätigkeit, Änderung der Firmenanschrift oder der Wechsel eines Geschäftsführers (bspw. bei einer GmbH).
Ich benötige eine Kopie meiner An-, Ab- oder Ummeldung
Eine Kopie können sie entweder persönlich im Bürgerbüro für 8,00 Euro unter Vorlage des Ausweises/Vollmacht mit Ausweiskopie erhalten oder per E-Mail anfordern.
Was kostet eine Gewerbeabmeldung?
Die aktuellen Gebühren können Sie hier einsehen:
Fragen und Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung.
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
Weitere Informationen
Details anzeigen
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.
