In Ginsheim-Gustavsburg gibt es neun städtische Kindertagesstätten (Kitas). Familien mit Kindern ab einem Jahr bis zum Schuleintritt finden hier vielfältige Betreuungsangebote, die Familie und Beruf vereinbar machen.
Krippe | Kita: Bedarf für einen Betreuungsplatz melden
FAQ | Häufige Fragen
Welche Kitas gibt es und welche Betreuungszeiten bieten sie an?
Lernen Sie unsere verschiedenen Kitas kennen. Sie bieten unterschiedliche Betreuungsformen und Betreuungszeiten an. Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserer Kita-Übersicht:
Was kostet ein Kita-Platz?
Die Gebühren für unsere Kitas können Sie der Gebührensatzung entnehmen:
Suchergebnisse werden geladenKeine Formulare/Verfahren gefunden.Zusätzlich zu den Krippen-/Kita-Gebühren fällt für Kinder mit erweiterten Betreuungsmodulen eine Essenspauschale an:
- für Krippen-Kinder: 60,00 Euro/Monat,
- für Kita-Kinder: 90,00 Euro/Monat
Habe ich Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kita?
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer von Ihnen gewünschten Einrichtung.
Wir versuchen selbstverständlich Ihre Wünsche bei der Platzvergabe zu berücksichtigen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Platzvergabe von den zur Verfügung stehenden freien Plätzen in den einzelnen Kitas abhängig ist. Daher können wir Ihnen eventuell nur einen Betreuungsplatz in einer anderen Kita anbieten.
Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Ginsheim-Gustavsburg?
Nein. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber dem zuständigen Träger der Jugendhilfe im Kreis Groß-Gerau.
Zählt das Antragsdatum bei der Vergabe von Betreuungsplätzen?
- Das Eingangsdatum spielt für die Platzvergabe keine Rolle.
- Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge des Höchstalters.
- Ebenso finden individuelle familiäre Situationen Berücksichtigung (z. B. Berufstätigkeit, Alleinerziehende, etc.).
Habe ich Anspruch auf einen erweiterten Betreuungsplatz mit Mittagessen?
- Nein. Je nach Nachfrage und Auslastung in den einzelnen Einrichtungen behält sich der Magistrat vor, maximale Platzzahlen für die einzelnen Module festzulegen.
- Bei freien Platzkapazitäten ist der tatsächliche Bedarf an längeren Betreuungsmodulen mit Mittagessen durch geeignete Nachweise (z. B. Arbeitgeberbescheinigungen der Erziehungsberechtigten, Verdienstnachweise, etc.) zu belegen. Diese sind vor der Aufnahme sowie bei einem Wechsel von einer Krippen- in eine Kita-Gruppe erneut vorzulegen. Anschließend muss der Nachweis jährlich aktualisiert werden.
Ist ein Masernschutz erforderlich?
- Kinder können nur in den städtischen Kindertagesstätten aufgenommen werden, wenn ein vollständiger Masernimpfschutz vorliegt.
- Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen durchgeführt wurden.
- Eltern und andere Bezugspersonen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die ihr Kind während der Eingewöhnung begleiten, müssen ebenfalls einen Nachweis über den Masernschutz vorlegen.
- Die entsprechenden Nachweise müssen vor der Anmeldung bzw. vor Beginn der Eingewöhnung erbracht werden.
Wo finde ich Satzung und Gebühren?
Alle Informationen zu den Kindertagesstätten und zu den Gebühren können Sie in der Satzung und Gebührensatzung nachlesen:
Suchergebnisse werden geladenKeine Formulare/Verfahren gefunden.Zusätzlich zu den Krippen-/Kita-Gebühren fällt für Kinder mit erweiterten Betreuungsmodulen eine Essenspauschale an:
- für Krippen-Kinder: 60,00 Euro/Monat,
- für Kita-Kinder: 90,00 Euro/Monat
Werden Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf aufgenommen?
Ja, in allen Kitas werden Kinder mit Beeinträchtigungen beziehungsweise erhöhtem Betreuungsbedarf aufgenommen.
Bitte sprechen Sie uns an.
Fragen und Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung.
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