zwei Kinder auf einem Bett machen eine Kissenschlacht

Geburt anzeigen

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.  In der Regel übernimmt dies das Krankenhaus. Alternativ können Sie die Geburt auch online anzeigen.

Keine Verfahren gefunden.

FAQ | Häufige Fragen

  • Wer muss die Geburt anzeigen?

    In der Regel übernimmt das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde, die Anzeige der Geburt.

  • An welches Standesamt muss ich mich wenden?

    Das Standesamt des Geburtsortes muss die Geburt beurkunden; der Wohnort der Eltern ist dabei unerheblich.

    Beispiel: Sie wohnen in Ginsheim-Gustavsburg, Ihr Kind wurde in einem Mainzer Krankenhaus geboren. In diesem Fall müssen Sie sich an das Standesamt Mainz wenden, unabhängig von Ihrem Wohnort.

  •  Wo beantrage ich eine Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung? 

    • Eine Vaterschaftsanerkennung kann in jedem deutschen Standesamt beantragt werden. Dafür benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.  Die Anerkennung kann nur in Anwesenheit der Mutter erklärt werden. 
    • Eine Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt abgegeben werden.
    • Wenn Sie gleichzeitig eine Sorgeerklärung abgeben möchten, wenden Sie sich bitte für beide Anliegen an das Jugendamt im Landratsamt Groß-Gerau: 

    Jugendamt Groß-Gerau


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

Weitere Informationen

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