Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. In der Regel übernimmt dies das Krankenhaus. Alternativ können Sie die Geburt auch online anzeigen.
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Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden. In der Regel übernimmt dies das Krankenhaus. Alternativ können Sie die Geburt auch online anzeigen.
In der Regel übernimmt das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde, die Anzeige der Geburt.
Das Standesamt des Geburtsortes muss die Geburt beurkunden; der Wohnort der Eltern ist dabei unerheblich.
Beispiel: Sie wohnen in Ginsheim-Gustavsburg, Ihr Kind wurde in einem Mainzer Krankenhaus geboren. In diesem Fall müssen Sie sich an das Standesamt Mainz wenden, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung.