Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung, um eine geförderte Sozialwohnung beziehen zu dürfen. Er bestätigt, dass das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und ermöglicht so den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.
In Ginsheim-Gustavsburg kann der WBS direkt bei der Stadt beantragt werden – schnell, unkompliziert und mit sozialer Unterstützung im Blick.
