Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ (unmaßstäblich)

Offenlage Bebauungsplan "Feuerwehr Gustavsburg"

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 17.490 m² (1,75 ha) und beinhaltet Teilflächen der Dr. Herrmann-Straße und der Hermann-Löns-Allee unmittelbar nordöstlich des Bahnhofs Gustavsburg.

Unmittelbar nördlich sowie nordöstlich auf der gegenüberliegenden Seite der Herrmann-Löns-Alle grenzt die bebaute Ortslage von Gustavsburg mit überwiegender Wohnbebauung. Südlich wird das Plangebiet durch die angrenzende Bahnstrecke mit dem dahinterliegenden Gewerbegebiet begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Gustavsburg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient, im Siedlungsbereich liegt und die maximale Grundfläche innerhalb des Plangebietes aufgrund der Größe des Geltungsbereichs von 17.490 m² weniger als 20.000 m² beträgt.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ (unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehr Gustavsburg“ (unmaßstäblich)

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg beabsichtigt, den bestehenden Feuerwehrstandort von der Beethovenstraße an den Standort des ehemaligen Bürgerhauses Gustavsburg zu verlagern. Der Aufrechterhaltung zeitgemäßer Anforderungen an Größe und Ausstattung der Feuerwehrgebäude, die über entsprechende Regelwerke kontinuierlich aktualisiert werden, sind durch die Lage am bisherigen Standort enge Grenzen gesetzt.

Darüber hinaus sollen im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den westlich angrenzenden Flächen zwischen der Hermann-Löns-Allee und der Dr.-Herrmann-Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung einer Wohnbebauung geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Gustavsburg“ mit Begründung, Artenschutzprüfung, Erschütterungsgutachten, Schallschutzgutachten, geologisch-hydrogeologischem Gutachten, Entwässerungskonzept, Verkehrsuntersuchung und abfallrechtlichen und geotechnischen Untersuchungen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden in der Zeit vom

Montag, den 16.Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 20. März 2026

im Internet wie folgt veröffentlicht:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus Ginsheim, Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg nach Terminvereinbarung eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich im genannten Zeitraum Kontakt mit Herrn Matthias Richter (richter@gigu.de) per E-Mail oder per Telefon (+49 (0)6144 20-167) auf.

Telefonische Erreichbarkeit

Montag – Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an richter@gigu.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift und/oder Mailadresse des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt Schwalbach am Taunus und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

Ginsheim-Gustavsburg, den 09.02.2026

gez. Thorsten Siehr, Bürgermeister

Der Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg

Planunterlagen


Fragen und Kontakt

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