Der Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.
Existiert für ein Grundstück kein Bebauungsplan, so findet der § 34 BauGB Anwendung. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Eine Übersicht der beschlossenen Bebauungspläne finden Sie hier:

Ginsheim: Übersicht Bebauungsplangebiete

