Eine Änderung Ihres Vor- und/oder Familiennamens ist in verschiedenen Fällen möglich.
Häufige Gründe dafür sind:
- nach Scheidung Geburtsnamen wieder annehmen
- gemeinsamen Ehenamen/Doppelnamen annehmen/widerrufen
- Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
- Namensänderung für ein Kind (z. B. Name des anderen Elternteils)
- Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern/Stiefeltern
- Reihenfolge der Vornamen ändern: Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben.
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung: In Einzelfällen möglich, wenn ein wichtiger Grund gemäß Namensänderungsgesetz vorliegt.
Je nachdem, welchen Namen Sie ändern möchten, benötigen wir verschiedene Unterlagen. Eine Übersicht finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Übersicht der Unterlagen
