Ein deutscher Reisepass und eine Bankkarte liegen auf einem weißen Tisch

Namensänderung

Eine Änderung Ihres Vor- und/oder Familiennamens ist in verschiedenen Fällen möglich. 

Häufige Gründe dafür sind:

  • nach Scheidung Geburtsnamen wieder annehmen
  • gemeinsamen Ehenamen/Doppelnamen annehmen/widerrufen
  • Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
  • Namensänderung für ein Kind (z. B. Name des anderen Elternteils)
  • Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern/Stiefeltern
  • Reihenfolge der Vornamen ändern: Bei mehreren Vornamen ist es möglich, deren Reihenfolge neu zu bestimmen. Vornamen mit Bindestrich müssen erhalten bleiben.
  • Öffentlich-rechtliche Namensänderung: In Einzelfällen möglich, wenn ein wichtiger Grund gemäß Namensänderungsgesetz vorliegt.

Je nachdem, welchen Namen Sie ändern möchten, benötigen wir verschiedene Unterlagen. Eine Übersicht finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Übersicht der Unterlagen


Fragen und Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstleistung oder benötigen weitere Informationen? Gerne stehen die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung zur Verfügung. 

Weitere Informationen

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