von Hans-Benno Hauf
„Großherzogliches Hofgericht der Provinz Starkenburg hat den Johannes Reinheimer den Zweiten von Ginsheim für einen Verschwender1 erkannt. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass Rechtsgeschäfte mit Johannes Reinheimer den Zweiten in rechtsbeständiger Weise nur mit dem ihm als Curator2 bestellten Philipp Schneider den Siebten3 von Ginsheim abgeschlossen werden können. Zugleich werden alle, welche Ansprüche irgendwelcher Art an Johannes Reinheimer den Zweiten zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termin: Donnerstag den 21. März laufenden Jahres, früh 9 Uhr, bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung bei der Vermögens-Ordnung zur Anzeige zu bringen.
Groß-Gerau, den 12. Februar 1861. Großherzogliches Landgericht Groß-Gerau, Dr. Wiener, Landrichter und Erdmann, Landgerichts-Assessor.“
Gelesen im Groß-Gerauer Kreis-und Anzeigenblatt, Zwölfter Jahrgang, Nr. 11 vom 15. März 1861.
- Prodigalitätserklärung, heute Bestellung eines Betreuers
- lat.: Pfleger
- 30.10.1821- 13.11.1903 Bürgermeister in Ginsheim von 1863 bis 1903

