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Neues vom Stadtschreiber: Gemeindeeinnehmer

von Hans-Benno Hauf

Das mit einer Vergütung versehene Amt eines Gemeindeeinnehmers wird in letzten Jahrhunderten von dem Gemeinderat vergeben. Oft reicht das Geld aber nicht, die Familie alleine davon zu unterhalten und der Amtsinhaber ist auf Nebenerwerb angewiesen. In der Gemeindeverwaltung ist er nach dem Bürgermeister und dem hauptamtlichen Beigeordneten der ranghöchste Mitarbeiter. Er hat die Einnahmen und Einkünfte der Gemeinde zu erheben, zu registrieren und weiterzuleiten, ist demnach ein Gemeinderechner bzw. Gemeindekassenverwalter. 

Zu Zeiten, in denen an Banküberweisungen nicht zu denken ist, geht der Gemeindeeinnehmer im Ort von Haus zu Haus, um Gebühren und Steuern zu erheben1 und der Gemeindekasse zuzuführen. Im Jahre 1903 beträgt das Jahresgehalt 1500 Mark einschließlich der Kranken- und Invalidenversicherung, 1919 gewährt der Gemeinderat einen Telefonnebenanschluss an die Bürgermeisterei und 1920 ein eigenes Büro im Ginsheimer Rathaus. Dort bereitet Einnehmer Rauch Mahnzettel2 für säumige Bürgerinnen und Bürger vor, zum Beispiel für Ackerpacht, Gemeindesteuer, Beitrag an die Landwirtschaftskammer, Schulgelder, Sprunggeld und – siehe Bild - für den Bezug von Obst aus den Streuobstwiesen der Gemeinde. 

Heute sind moderne „Stadteinnehmer*innen“ im Fachbereich Zentrale Dienste unter „Finanzdienste“ im Rathaus Gustavsburg zu finden.


  1. genaue Instruktionen zur Dienstführung erlässt das Großherzogtum 1840
  2. im historischen Archiv, Heimatmuseum

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